reduzierte Netzgebühren

Netzgebühren fallen jedenfalls an. Bei Bürgerenergiegemeinschaften fallen für den Energieaustausch zwischen Mitgliedern Netzgebühren in voller Höhe an. Stand 01.01.2024
5,77 Cent/kWh (netto).

Es wird zwischen zwei Fällen unterschieden.

  • Bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften welche im Lokalen Bereich agieren,
    nutzen die Netzebene 6 oder 7.
    Somit reduziert sich das Netznutzungsentgelt um 64% auf 2,08 Cent/kWh (Netto).
  • Unsere regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft UW Neusiedl/Zaya nutzt auch die Netzebenen 4 und 5 und hat deshalb eine Reduktion von 28% auf 4,15 Cent/kWh (Netto) des Netznutzungsentgelts.

Die aktuelle Verordnung finden Sie hier, in den Erläuterungen wird die Berechnung mit Beispielen erklärt.